Grundbuchauszug Bad Kissingen
Bad Kissingen ist eine von 11 traditionsreichen europäischen Kurstädten, die als Great Spas of Europe (englisch für: Bedeutende Kurorte Europas) einen Eintrag als UNESCO-Welterbe anstreben. Bad Kissingen (vor dem 24. Bad Kissingen besitzt das wohl größte Ensemble historischer Kurbauten, die um den Kurgarten, insbesondere unter Ludwig I., im bayerischen Klassizismus errichtet wurden
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Höhe
206 m ü. NHN
Fläche
69,92 km2
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus
FAQ
Was ist ein aktueller grundbuchauszug?
"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."
Was ist eine Liegenschaftskarte und welche Informationen sind auf ihr enthalten?
Eine Liegenschaftskarte ist eine amtliche Karte, die Informationen über Grundstücke und deren Grenzen enthält. Sie wird von den Katasterämtern oder Vermessungsämtern geführt und dient der Darstellung und Dokumentation von Grundstücken.
Auf einer Liegenschaftskarte sind in der Regel folgende Informationen enthalten:
1. Grundstücksgrenzen: Die genauen Grenzverläufe der einzelnen Grundstücke werden auf der Karte dargestellt. Dabei werden die Grenzpunkte mit Vermessungspunkten markiert.
2. Flurstücke: Die einzelnen Grundstücke werden mit Flurstücksnummern gekennzeichnet. Diese Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung der Grundstücke.
3. Gebäude: Auf der Liegenschaftskarte werden auch Gebäude eingezeichnet. Dabei werden die Geb
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.